8 Schritte bis zu deinem Führerschein.


Schritt 1: 

Nothelferkurs

Der Nothelferkurs darf nicht länger als 6 Jahre alt sein.

Schritt 2: 

Gesuch um Erteilung eines Führerausweises

Das „Gesuch um Erteilung eines Führerausweises“ erhälst du beim Strassenverkehrsamt oder zum downloaden auf der Internetseite www.strassenverkehrsamt.ch. Beim ersten Gesuch um einen Lernfahrausweis musst du auf deine Wohngemeinde um deine Identifikation bestätigen lassen (wird von der Gemeinde in das Gesuch eingetragen). 
Ist dein letzter Sehtest älter als 2 Jahre, so musst du diese Rubrik vom Optiker ausfüllen lassen. 
Das ausgefüllte Gesuch sendest du an das Strassenverkehrsamt des Kanton Zürich, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur ein. 

Schritt 3: 

Theorieprüfung

Absolviere die Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt. Inhaber der Kat. A oder A1 müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen. 

Schritt 4: Erhalt des Lernfahrausweises der Kat. B

Per Post erhält du den Lernfahrausweis zugestellt (Gültigkeit 2 Jahre). Private Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B besitzt (nicht mehr auf Probe). 

Schritt 5: 

Fahrlektionen 

Gerne bereite ich dich in den Fahrlektionen bestens auf die praktische Prüfung vor.

Schritt 6: 

Verkehrskundeunterricht 

Gerne kannst du den Kurs in unserem Theorielokal am Bahnhof Pfäffikon ZH absolvieren.
Ausgenommen sind Inhaber der Kat A und A1. Darf bei Prüfungsanmeldung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Schritt 7: 

Praktische Führerprüfung

Gemeinsam entscheiden wir, wann du für die praktische Führerprüfung bereit bist. Die praktische Führerprüfung wird vom Strassenverkehrsamt abgenommen und dauert 45 Minuten.

Schritt 8: 

Ausweis auf Probe 

Der Führerausweis ist drei Jahre auf Probe. 
Nach der bestandener Führerprüfung, muss innerhalb des ersten Jahres ein WAB-Kurs absolviert werden. 
Der definitive Ausweis wird dir nach Ablauf der drei Jahre automatisch zugestellt, sofern du den WAB-Kurs fristgerecht besucht hast.